Kultusministerium ändert Vorgaben zur Durchführung von Lauf-/WalkingTREFFs im öffentlichen Raum
  11.05.2020 •     WLV , Breitensport


Kaum wurde in der Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg am 10. Mai 2020 veröffentlicht, dass Lauf-/WalkingTREFFs mit max. fünf Personen unter der Einhaltung strenger Infektionsschutzvorgaben möglich sind, wurde die Durchführung von Lauf-/WalkingTREFFs im öffentlichen Raum am 12. Mai 2020 wieder verboten.

"Das Training in Gruppen von bis zu fünf Personen ist derzeit unter Auflagen ausschließlich auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen und -sportstätten gestattet. Da nach wie vor das Kontaktverbot gilt und der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet ist (§ 3, Absatz 1, Corona-Verordnung), ist das Training auf öffentlichen Wegen und Straßen sowie in öffentlichen Parks noch nicht erlaubt."

Dies bedeutet für die Lauf-/WalkingTREFFs, dass bis zur Änderung der Kontaktbeschränkungen kein Sportangebot möglich ist.

Detaillierte Informationen zur Corona-Verordnung Sportstätten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finden Sie unter:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq

 


Kultusministerium ändert Vorgaben zur Durchführung von Lauf-/WalkingTREFFs im öffentlichen Raum